Anerkennungen
Allgemeine Informationen zu Anerkennungen
Für inhaltliche Rückfragen kontaktieren Sie bitte Herrn Prof. Ruckenbauer.
Welche Leistungen können unter Umständen anerkannt werden?
- Lehrveranstaltungen, die an einer anderen Universität oder Bildungseinrichtung besucht wurden und an der Universität Graz angerechnet werden sollen.
- Lehrveranstaltungen, die nach dem alten Studienplan absolviert wurden und laut Äquivalenzliste für den neuen Studienplan anerkannt werden sollen.
- Jene Lehrveranstaltungen, die in einem anderen Studium absolviert wurden und für das gewählte Studium anerkannt werden sollen.
- Lehrveranstaltungen für die Sie einen Vorausbescheid (Erasmus und andere Mobilitätsprogramme) benötigen.
- Lehrveranstaltungen für die Sie eine Vorausgenehmigung (ohne Mobilitätsprogramm) benötigen.
Die Anerkennungen müssen von Ihnen vorab selbständig über UGO eingegeben werden (Schulungsvideo Anerkennungen).
Danach schreiben Sie bitte ein kurzes E-Mail an theo.anerkennung(at)uni-graz.at. Durch die Sachbearbeiterin im Dekanat erfolgt die Kontrolle der Eingabe, bevor diese anschließend der Studiendekanin zur Bestätigung vorgelegt wird. Danach wird der genehmigte/nicht genehmigte Bescheid an Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse übermittelt und ggf. freigeschalten.
Kontakt:
Dekanat der Kath.-Theologischen Fakultät
Universitätsplatz 3 A-8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 3150, 3152, 6001, 6003
E-Mail: theologisches.dekanat@uni-graz.at
Anerkennungen für Absolvent:innen der Humanmedizin (MUG):
Absolvent:innen eines Studiums der Humanmedizin nach dem aktuellen Curriculum der MUG werden jedenfalls, d.h. ohne individuellen Antrag in UGO, folgende drei Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Angewandte Ethik anerkannt:
- G.2 Bioethik, Rechtsethik und Gesetzgebung
- I.2 Psychotherapie und Beratung
- H.1 oder H.2 oder H.3: Je nach individueller Schwerpunktsetzung